Nachdem sich mehrfach berechtigt über einzelne Hundehalter in unserer Gemeinde beschwert wurde, möchte ich auf die gesetzliche Vorgabe nochmals hinweisen:
Auf öffentlichen Straßen innerhalb der bebauten Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslage sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Ebenfalls sollte es selbstverständlich sein die Hinterlassenschaft der Hunde, innerhalb aber auch außerhalb der Ortslage selbst zu entsorgen und nicht den Mitbewohnerinnen und Mitbewohner oder selbst den Gemeindearbeitern zu überlassen!
Ich bitte doch um Verständnis auch wegen der gut nachbarlichen Beziehung und der Dorfgemeinschaft.
Auch wegen der vorbildlichen Hundehalter werden wir vermehrt darauf achten und die gesetzlichen Möglichkeiten inclusive Bußgelder bei wiederholtem Vergehen nutzen.
Bitte um Verständnis und Beachtung.