Leider müssen wir uns mit einem wiederkehrenden und zunehmend ärgerlichen Anliegen an euch wenden: Immer häufiger wird Hundekot im öffentlichen Raum – auf Gehwegen, Grünflächen und teils sogar an der Bushaltestelle – sowie auf Privatgrundstücken hinterlassen. Dieses Verhalten ist nicht nur rücksichtslos, sondern auch hygienisch problematisch und gesundheitlich bedenklich, insbesondere für Kinder.
Zwar handeln viele Hundehalterinnen und Hundehalter in unserem Ort verantwortungsbewusst, doch einige wenige scheinen sich nicht an ihre Pflichten zu halten.
An dieser Stelle sei daran erinnert: Praktisch bundesweit ist die Verschmutzung des öffentlichen Raums und von Privatgrundstücken durch Hundekot verboten. Verrichtet ein Hund seine Notdurft auf öffentlichen Straßen oder Wegen, ist der Halter gesetzlich verpflichtet, die Hinterlassenschaft zu entfernen. Hundehaufen gelten rechtlich als Abfall oder Müll – entsprechende Bußgelder sind die Folge.
Je nach Bundesland kann ein solcher Verstoß mit einem Bußgeld zwischen 10 und 150 Euro geahndet werden. Bei wiederholten Verstößen oder besonders gravierenden Fällen sind auch höhere Bußgelder möglich. Wir behalten uns vor, in besonders auffälligen Fällen die zuständigen Behörden zu kontaktieren.
Ein respektvolles Miteinander basiert auf gegenseitiger Rücksichtnahme und dem Einhalten grundlegender Regeln des Zusammenlebens. Wir hoffen daher auf eure Unterstützung und ein entschiedenes Vorgehen gegen diese Form der Verschmutzung.
Vielen Dank