Das Frühjahr steht in den Startlöchern. Auf den Gräbern werden die Bepflanzungen vorgenommen.
Spätestens Mitte April beginnen dann die Mäharbeiten. In diesem Zusammenhang möchte ich die
Angehörigen auf unsere gültige Satzung für Wiesengräber hinweisen, nach der in der Zeit von April bis
Oktober ein ablegen von Grab und Blumenschmuck nicht gestattet ist, damit die Mäharbeiten nicht
behindert werden. Bitte höflichst um Beachtung.