Betriebszeiten für Rasenmäher | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Betriebszeiten für Rasenmäher

In Wohngebieten gilt ein generelles Betriebsverbot für motorgetriebene Rasenmäher an Werktagen zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr und 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr sowie an Sonn-und Feiertagen ganztägig.

Die Ausnahmeregelung für den Betrieb von geräuscharmen Rasenmähern während der Mittagszeit ist weggefallen. Die Betriebszeiten für motorgetriebene Freischneider, Sensen, Laubsammler sind auf 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr beschränkt. Um Beachtung und Umsetzung im Sinne gutnachbarlicher Beziehung wird gebeten.