Gerne will ich der Bitte noch einmal nachkommen, die gesetzlich festgelegten Einsatzzeiten für Rasenmäher und sonstige Gartengeräte klarzustellen:
In Wohngebieten gilt ein generelles Betriebsverbot für motorgetriebene Rasenmäher an Werktagen zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr und 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig!
Die Ausnahmeregelung für den Betrieb von geräuscharmen Rasenmähern während der Mittagszeit ist weggefallen.